Notdienst

Liebe Patienten,
obwohl wir sehr viel Zeit mit der Fürsorge Ihrer Lieblinge in unserer Praxis verbringen, und es mag mitunter den Anschein haben, aber wir leben und wohnen nicht dort.
Der tierärztliche Notdienst ist ein Bereitschaftsdienst. Bitte melden Sie einen Notfall unter unserer Notfallrufnummer an. In der Praxis treffen Sie möglicherweise niemanden an, der Ihrem Tier helfen kann. Der Arzt kann dann Ihren Notfall einschätzen und bereits entsprechende Vorbereitungen treffen, um Ihren Schützling bestmöglich zu versorgen.

Bitte beachten Sie:

Gemäß Bundestierärztekammer e. V. sind wir gesetzlich zu folgender Regelung verpflichtet:
Im Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst" ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro netto (59,50 Euro inkl. MwSt.) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abgerechnet werden.
Diese Gebühren sind direkt im Anschluss an die Behandlung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

In der GOT ist ebenfalls geregelt, zu welchen Zeiten diese Notdienstgebührensätze gelten:

  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts)
  • von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende)
  • sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages



Ein Fall für den Notdienst

In welchen Situationen sollten Sie den tierärztlichen Notdienst aufsuchen?
Drohen Ihrem Haustier dauerhafte Schäden oder ist der Zustand lebensbedrohlich sofern nicht umgehend medizinische Hilfe geleistet wird, handelt es sich um einen Notfall.

Beispiele für einen Notfall:
  • Starke Verwundung nach Unfällen
  • Verletzungen mit starken Blutungen
  • Bewusstlosigkeit
  • hohes Fieber
  • Verschlucken von Gegenständen und/oder Atemnot
  • Vergiftungen
  • Verbrennungen oder Verbrühungen
  • blutiges Erbrechen
  • blutiger Durchfall
  • plötzliche Lähmungserscheinungen oder Krämpfe
Beispiele für Praxisbehandlungen zu den Öffnungszeiten:
  • Impfungen
  • allgemeine Gesundheitsuntersuchungen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Parasiten (z.B. Flöhe oder Zecken)
  • leichter Durchfall seit einigen Tagen
  • gelegentliches Erbrechen
  • Erkrankungen, die seit längerem Symptome zeigen und sich nicht deutlich verschlimmert haben
     

 

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